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Archiv-Artikel

kartellrecht

Rechenspiele

Während der großen Konzentrationswelle im deutschen Regionalzeitungsmarkt in den Siebzigerjahren wurde von der damaligen sozialliberalen Bundesregierung die Presserechenklausel als Schutzmechanismus ins deutsche Kartellrecht eingeführt. Sie besagt, dass bei Zeitungsunternehmen eine Übernahme oder Fusion vom Kartellamt zu prüfen ist, wenn die Beteiligten zusammen auf mehr als 25 Millionen Euro Jahresumsatz kommen. Für andere Branchen liegt die Schwelle der Prüfpflicht mit 500 Millionen Euro Jahresumsatz deutlich höher. Nach Ansicht von Kartellamtschef Ulf Böge hat sich diese Regelung bewährt und funktioniere gerade auch in Krisenzeitung als Sicherung von Medienvielfalt.