karlsruhe entscheidet : Recht und rechts
Dass Karlsruhe den Aufmarsch der Rechten gegen den Synagogenbau in Bochum verboten hat, ist keine Sternstunde der Rechtssprechung, nur ein Denkzettel für Rechtsausleger. Auch wenn es schwer fällt: Das Recht auf Demonstrationsfreiheit sollte gerade für die gelten, die sich nichts bis wenig aus Demokratie und Republik machen.
KOMMENTAR VONCHRISTOPH SCHURIAN
Und was wäre so schlimm daran gewesen, wenn die braunen Hundertschaften sich mit pseudo-politischen Botschaften und unreifen Gehabe auf Bochums Straßen gezeigt hätten? Wenn sie sich dabei beschützen lassen hätten von einer Staatsmacht, die sie eigentlich verachten?
Das einzige was ihnen geblieben wäre, wäre die kurze Freude an der Provokation – ein Gefühl mit kürzester Halbwertzeit.Wenn Adrenalin und Alkohol nicht mehr wirken, ist dann selbst den Rechtsverstrahltesten heimlich klar, wie einsam, ortsfremd, unzuhause sie mit ihrer widerlichen Haltung gegen das Gotteshaus stehen. Und wie durchschaubar ihr Lamento ist über verschwendete „deutsche“ Steuergelder. Die extreme Rechte hätte sich mit diesem Zug öffentlich als obszöne Randgruppe gezeigt. Und nicht wie jetzt als verbotene, ja, als staatlich verfolgte Szene. Was sie interessanter macht.
Was mich noch an dem Richterspruch stört: Nur die Wachsamkeit der Gesellschaft, nicht Staat noch Gericht, wirkt gegen Geschichtsklitterer und Antisemiten. Das Richtern zu überlassen, führt zur Bequemlichkeit: Aus den Augen, aus dem Sinn.