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Archiv-Artikel

jobsuche nach kündigung

Inplacement

Mit Inplacement-Seminaren und Bewerbungstrainings reagieren die Arbeitsämter auf Regelungen, die ab dem 1. Juli in Kraft treten. Beschäftigte müssen sich dann innerhalb einer Woche nach Erhalt einer Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, auch wenn sie weiter arbeiten. Andernfalls wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag müssen sich Beschäftigte drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages melden. Informationen zu Inplacement-Seminaren für Akademiker gibt es beim Arbeitsamt Mitte unter der Telefonnummer 25 94 00.