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in kürze ZWANGSARBEITERGericht hebt Urteil auf

Deutschland hat vor einem französischen Berufungsgericht erfolgreich ein Urteil angefochten, in dem einem französischen NS-Zwangsarbeiter eine Entschädigung zugesprochen wurde. Staaten könnten nicht vor einem französischen Gericht zu Zahlungen verurteilt werden. (rtr)