in kürze URTEIL : Halle zulässig
Eine Veranstaltungshalle für türkische Hochzeiten in einem Gewerbegebiet ist baurechtlich zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf gestern entschieden. Die Richter urteilten, von solchen Veranstaltungen gingen keine Störungen aus, die mit dem Charakter eines Gewerbegebiets nicht zu vereinbaren seien.