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in kürze TRACHTENTRUPPEPferdeschwanz tabu

Ein uniformierter Polizist darf seine Haare nicht als schulterlangen „Pferdeschwanz“ tragen. Der Anspruch eines Polizisten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sei durch das ihm anvertraute Amt begrenzt, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz seinen Eilbeschluss vom vorigen September. (Az: 2 A 10239/04) (epd)

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