in kürze TASCHE VON LADENDIEB : Nur Polizei darf filzen
Wer von einem Kaufhausdetektiv aufgefordert wird, Tüten und Taschen zu öffnen, darf sich weigern. Auch seine Personalien muss er dem Privatschnüffler nicht nennen. Nur die Polizei darf Personen und Taschen durchsuchen oder persönliche Daten aufnehmen, berichtet Test. (ap)