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Archiv-Artikel

in kürze STUDENT ÜBER 30 Günstig versichert

Wer seine Hochschulreife nach mehrjähriger Berufstätigkeit auf dem zweiten Bildungsweg erwirbt, kann sich auch nach dem 30. Geburtstag studentisch krankenversichern, so das Dortmunder Sozialgericht gestern. Die Altersgrenze verlängere sich um die Zeit des Kolleg-Besuchs, in der die Hochschulreife erworben wurde. (ap)