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Archiv-Artikel

in kürze RÜCKMELDEGEBÜHR Karlsruhe entscheidet

Der Streit über die Rückmeldegebühren an Berliner Hochschulen geht vors Bundesverfassungsgericht. Das OVG Berlin-Brandenburg setzte jetzt zwei Klageverfahren gegen eine Rückmeldegebühr von 51,13 Euro aus. Die Kläger beanstanden diese Summe, da die tatsächlichen Verwaltungsgebühren nur 11,42 Euro betragen. (dpa)