in kürze PUDDINGKLAU : Kein Kündigungsgrund
Wegen Diebstahls von drei Puddingbechern darf einem Mitarbeiter nicht fristlos gekündigt werden. Das entschied das hessische Landesarbeitsgericht im Fall eines Supermarktangestellten. Er hatte trotz Verbots die Becher genommen, die sonst vernichtet worden wären. (dpa)