in kürze GESTRESSTE LKW-FAHRER : Erst mosern, dann Geld
Wenn ein Lastwagenfahrer ständig die Lenkzeiten überschreiten soll und er darum kündigen möchte, muss er sich zuvor beim Chef beschweren. Sonst setzt er den Sofortbezug von Arbeitslosengeld aufs Spiel, lautet ein Bundessozialgerichtsurteil (AZ: B 7 AL 72/01 R). (dpa)