in kürze GERICHTSURTEIL : Doch kein Schnäppchen
Wird ein Produkt über das Internet versehentlich zu günstig angeboten, kann das Geschäft rückgängig gemacht werden, entschied der BGH. Ein Fehler beim Datentransfer sei ähnlich zu bewerten wie ein Tippfehler bei der Warenauszeichnung. Im vorliegenden Fall muss der Käufer ein Notebook herausgeben (Az.: VIII ZR 79/04). (dpa)