in kürze GERICHTSURTEIL: Keine andere Arbeit
Arbeitgeber können Mitarbeitern nicht einseitig andere Tätigkeiten zuweisen als im Arbeitsvertrag vereinbart, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Ausnahmen seien Notfälle, etwa zur Vertretung erkrankter Kollegen. (dpa)
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