in kürze FALL KAPLAN : Köln beschwert sich
Die Stadt Köln hat beim OVG Münster Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgericht eingelegt, nach dem Islamistenführer Metin Kaplan bis zum 27. Juli nicht abgeschoben werden darf. Innenministerien von Bund, NRW und Stadt meinen, rechtliche Schritte Kaplans hätten keine aufschiebende Wirkung. (dpa)