in kürze DIEBSTAHLSVERDACHT : Chef darf drohen
Ein Arbeitgeber darf mit Kündigung und Strafanzeige drohen, um einen Mitarbeiter zum Geständnis eines Diebstahls zu bringen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gestern. Eine solche Drohung sei nicht widerrechtlich und ein Geständnis daher nachträglich auch nicht anfechtbar (Az.: 4 Sa 1161/03). (dpa)