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Hilfe für Demente und ihre Angehörigen
Bei Wohngemeinschaften für Demente ist unabdingbar: Die Wohnungsvermietung muss unabhängig vom pflegerischen Dienstleistungsangebot sein, und es muss gewährleistet sein, dass die Sorgeberechtigten der Dementen den Pflegedienstleister frei wählen können. Sonst gilt die WG als Heim und unterliegt den entsprechenden Vorschriften – eine bestimmte Breite der Flure, 50 Prozent examiniertes Personal, doppelte Feuertüren zum Beispiel.
Heute findet vor dem Verwaltungsgericht in Berlin die Verhandlung über eine WG statt, bei der – nach Ansicht der Heimaufsicht – im Jahr 2000 genau dieser Fall vorlag. Die WG wurde geräumt. In Berlin gibt es inzwischen mehr als 60 Wohngemeinschaften für Demente. Ein WG-Platz ist nicht billiger als ein Heimplatz, wohl aber ist die Pflege ganz auf die Dementen ausgerichtet. Der Verein Freunde alter Menschen entwickelt deshalb ein Konzept, das Angehörige finanziell entlasten soll, indem es sie zeitweise in die Betreuung einbindet. www.freunde-alter-menschen.de