: hintergrund
Die Entschädigungsregelung
175.000 Kronen (knapp 40.000 Mark) Entschädigung muss der schwedische Staat nach einem 1999 gefassten Beschluss den Opfern von Zwangssterilisierungen zahlen. Bislang wurden 1.700 Anträge gestellt, rund 800 davon wurden positiv entschieden. Anspruch haben laut Beschluss nur Personen, die nachweislich zu einer Sterilisierung gezwungen wurden. Es wird vermutet, dass ein erheblicher Teil der jetzt noch lebenden Opfer aus Scham keinen Entschädigungsantrag stellt.
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