: hintergrund
Streitfrage Notwehr
Soll ein Unternehmen sich wehren dürfen, wenn ein Konkurrent oder Investor es aufkaufen will? Oder muss der Vorstand der feindlichen Übernahme mehr oder weniger tatenlos zusehen? Abwehrmaßnahmen sind im Prinzip verboten, schreibt die EU-Kommission in ihrem Entwurf der Übernahme-Richtlinie. Nachdem der Bund der Deutschen Industrie und Gewerkschaften lange genug protestiert hatten, ging Bundesfinanzminister Hans Eichel unlängst auf Gegenkurs zur EU. Er plädiert nun für eine Art Recht auf Notwehr für angegriffene Betriebe.
Die zunehmende Zahl von Firmenfusionen – ein Effekt der Liberalisierung – kann im Einzelfall viele Arbeitsplätze kosten, andererseits die fusionierten Unternehmen auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähiger machen.
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