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Irak-Resolutionen

Seit dem irakischen Einmarsch in Kuwait am 2. August 1990 hat der UNO-Sicherheitsrat 65 Irak-Resolutionen beschlossen. Im Folgenden die wichtigsten: 660 (2. 8. 1990): Der Rat verlangt von Bagdad den „sofortigen, vollständigen und bedingungslosen“ Rückzug aus Kuwait und verhängt zur Durchsetzung Wirtschaftssanktionen. 678 (29. 11. 1990): Der Rat stellt Bagdad für den Truppenrückzug ein Ultimatum bis zum 15. 1. 1991 und „ermächtigt“ die UNO-Mitgliedsstaaten nach diesem Datum „alle erforderlichen Maßnahmen“ einzusetzen, um den Rückzug zu erzwingen. 687 (3. 4. 1991): In der Waffenstillstandsresolution zur Beendigung des Golfkrieges wird Irak verpflichtet, alle Massenvernichtungswaffen und ballistischen Raketen unter UN-Kontrolle zu vernichten und entsprechende Rüstungsprogramme dauerhaft einzustellen. Die Sanktionen werden bis zur Erfüllung dieser Auflagen verlängert. 688 (5. 4. 1991): Resolution zum Schutz der kurdischen und schitischen Minderheiten im Norden und Süden Iraks. Unter Berufung auf diese Resolution etablierten die USA und Großbritannien die beiden „Flugverbotszonen“ im Norden und Süden Iraks, deren „Verletzung“ durch Bagdad ihnen seitdem als Rechtfertigung zu Luftangriffen auf irakische Bodenziele dient. 986 (15. 4. 95): Mit dem Programm „Öl für Nahrungsmittel“ erlaubt der Rat Irak den Verkauf (inzwischen) unbegrenzter Ölmengen. Von dem Erlös gehen 33 Prozent in den UNO-Fonds zur Kompensation der Opfer des Golfkrieges, 13 Prozent an die „autonome Verwaltung“ der Kurden, 2 Prozent an die UNO zur Finanzierung ihrer Programme im Irak. Von den verbleibenden 52 Prozent kann der Irak „humanitäre Güter“ einkaufen. AZU

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