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heute in bremen„Juristisch und rechtsstaatlich bedenklich“

Konstantin von Notz, 48, Rechtsanwalt, seit 2009 für Die Grünen im Bundestag, ist Mitglied des Innen- und Vorsitzender des Geheimdienstkontrollausschusses.

Interview Benno Schirrmeister

taz: Herr von Notz, befürworten Sie die entsprechenden Initiativen der Länder?

Konstantin von Notz: Nein, diese Gesetze und Entwürfe, die durch immer neue Eingriffe und Befugnisse Sicherheit herstellen sollen, sind nicht auf dem Stand der zivilgesellschaftlichen Diskussion: Die ist viel weiter, wie man in Bayern gut beobachten kann. Das Denken, dass man die Freiheit beschneiden müsse, um Sicherheit zu bekommen, wird von weiten Teilen der Bevölkerung inzwischen abgelehnt.

Befürchtet wird, die neuen Befugnisse könnten von der Terror-Verhütung auf die Repression zivilgesellschaftlicher Aktionen ausgeweitet werden – etwa Proteste gegen Rodungen. Eine begründete Sorge?

Zunächst muss man sagen: Die Gefahr rechtsextremistischer und islamistischer Anschläge ist real. Und Deutschland muss darauf reagieren: Man muss zweifellos für die Sicherheit der Menschen sorgen. Allerdings tun viele der vorgesehenen Maßnahmen das nicht, Stichwort Fußfessel. Zudem zeigt sich immer wieder, dass für den Ausnahmefall geschaffene Instrumente auch für andere Zwecke genutzt werden.

Dass die Polizeiarbeit an den bloßen Verdacht anknüpft, eine unbestimmte schlimme Tat würde wahrscheinlich begangen, könnte das begünstigen?

Mindestens braucht es dafür sehr viel klarer gefasste Kriterien als bisher. Diese Verlagerung ins Vorfeld ist juristisch und rechtsstaatlich sehr bedenklich, auch weil sich mit ihr die Polizeiarbeit in Richtung Geheimdienstarbeit verlagert.

Wie wollen Sie denn nun die Sicherheit herstellen?

Diskussion mit Polizeipräsident Lutz Müller, Maike Schmidt-Grabia (Bremen­trojaner) und Konstantin von Notz, 17Uhr, Übersee­museum

Wir plädieren seit Langem für eine moderne, rechtsstaatliche Lösung: Es muss möglich sein, den Staat und seine Verfassung durch effektive Polizeiarbeit vor seinen Gegnern zu schützen, ohne gleichzeitig seine konstituierenden Prinzipien einzuschränken. Das hat sich ja auch im Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz gezeigt: In der Causa Anis Amri gab es keinen Erkenntnismangel. Es lag auch nicht an fehlenden Überwachungsmöglichkeiten oder Daten. Im Gegenteil: Es gab riesige Mengen an hieraus gewonnen Erkenntnissen, sie wurden nur nicht richtig eingeordnet.

Was bedeutet das?

Um die Daten und Erkenntnisse auswerten zu können, brauchen die entsprechenden Stellen die entsprechende Ausstattung, sie brauchen Beamte, gute Technik und einen nach klaren rechtsstaatlichen Kriterien geregelten Austausch zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Gerade in Zeiten, in denen überall in Europa autoritäre Politikansätze auf dem Vormarsch sind, sollten wir es schaffen, Sicherheit effektiv zu erhöhen, ohne grundlegende Freiheitsrechte infrage zu stellen.

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