gurke des tages :
Kitzeln ist keine Körperverletzung und nicht rechtswidrig. Das entschied das Amtsgericht Prüm und wies damit die Klage der Eltern eines Mädchens ab, das von einer Spielkameradin schwer gekitzelt wurde. Die Eltern hatten 3.500 Euro Schmerzensgeld gefordert, berichtet die Neue Juristische Wochenschrift. Offenbar haben die Richter noch nie von der Höllenkitzelfolter gehört. Die nämlich haben die Kitzelexperten der Wahrheit perfektioniert. Wir sagen nur: Fußsohlen! Dafür reichen 3.500 Euro Kitzelgeld nie und nimmer.