gurke des tages:
Sollten Sie sich eines Abends auf dem Sofa räkeln, rechnen Sie mit dem Schlimmsten. Es kann nämlich sein, dass dann ein Wildschwein durch das Glas Ihrer Terrassentür bricht und auf Ihnen zum Erliegen kommt. Etwas später müssen Sie für Pflaster und Couchtisch aufkommen, weil Ihre Klage gegen einen Jagdpächter folgenlos bleibt. Das Lüneburger Landgericht entschied soeben: Ein Wildschweinopfer muss nachweisen, dass der beklagte Pächter auf der Pirsch war.
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