: grundsicherung
Alter neu denken
Die „Altersarmut“ ist im Kommen – das jedenfalls befürchten Sozialexperten für die jüngeren Generationen. Wer nur auf eine niedrige Rente hoffen kann, nichts erbt und nichts gespart hat, der darf immerhin noch auf die „Grundsicherung im Alter“ setzen, die seit diesem Jahr gilt.
Die Grundsicherung ist eine Art Sozialhilfe für mindestens 65-Jährige. Dabei werden den Empfängern die Wohnkosten erstattet, für den Lebensunterhalt gibt es außerdem den Regelsatz der Sozialhilfe plus 15 Prozent, in Nordrhein-Westfalen sind das derzeit beispielsweise 336 Euro. Anders als bei der Sozialhilfe werden die Kinder der Empfänger nicht zum Unterhalt herangezogen, solange sie nicht mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Eigenes Vermögen und eine Minirente werden allerdings angerechnet. Gut möglich, dass künftig daher mancher rechtzeitig eine bescheidene Summe irgendwo heimlich parkt, um sich später wenigstens ab und an eine kleine Reise leisten zu können.