gaspreis-erhöhung : Widerstand ist zweckvoll
Die swb AG wird den Gaspreis zum ersten Januar um weitere fünf Prozent anheben. Die 6.000 GaskundInnen, die der ersten Stufe der Gaspreiserhöhung widersprochen haben, können das trotzdem als Erfolg verbuchen – als ihren ersten. Noch im September/Oktober hatte die swb behauptet, sie müsse die Preiserhöhung ihres Vorlieferanten weitergeben, Motto: Uns sind die Hände gebunden. Jetzt bleibt sie darunter – und beweist damit selbst das Gegenteil.
Kommentar von Armin Simon
Preise, insbesondere die eines Monopolisten, sind das Ergebnis einer Unternehmenskalkulation, in die viele Faktoren mit einfließen. Der Einkaufspreis ist nur einer von ihnen. Wer einen Monopolisten kontrollieren will, muss dessen Kalkulation offenlegen.
Die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamts, kein Missbrauchsverfahren gegen die swb AG zu eröffnen, beweist das umso mehr. Denn auch die Wettbewerbshüter aus Bonn haben die Kalkulation des Energieversorgers nicht überprüft, sondern lediglich dessen Preise mit denen der anderen Monopolisten im Gasversorgungs-Sektor verglichen.
Der Widerspruch gegen die Preiserhöhung, mehr noch die Zahlungsverweigerung, ist eine, vielleicht die aussichtsreichste Möglichkeit, diese Kontrolle zu erzwingen. 6.000 Widersprüche sind dafür eine starke Ausgangsbasis. Sie jetzt zurückzuziehen, wäre das falsche Signal.