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fug und recht II

Weniger Freigang

Straftäter in Sicherungsverwahrung sollen in Niedersachsen künftig seltener Freigang erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am vergangenen Dienstag gebilligt. Derzeit haben Sicherungsverwahrte in Niedersachsen einen Anspruch auf mindestens eine Ausführung pro Monat. In den meisten anderen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen sind es dagegen nur vier Freigänge pro Jahr. (dpa)

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