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fakten

Neues Umwelthaftungssystem für Europa

Laut dem Strategiepapier der EU-Kommission sollen bei einem zukünftigen Umwelthaftungssystem neben den üblichen Schäden an Eigentum oder Personen auch „erhebliche“ Schäden in Naturschutzgebieten (Flora-Fauna-Habitate, FFH) einbezogen werden. Im Gegensatz zu der deutschen Anlagenhaftung – der Betreiber einer Anlage haftet als Verursacher – sollen „Aktivitäten, die die Gefahr der Schadenverursachung in sich bergen“, erfasst werden.

Dabei soll dem Schädiger angedroht werden, dass er die Kosten der Beseitigung von Schäden zu zahlen hat. Durch die Drohung sollen Unternehmen zur Vorsorge und Vermeidung solcher Schäden gedrängt werden. Eine Versicherung der Unternehmen gegen Zahlungen soll aber freiwillig bleiben. Das System soll nur für zukünftige Schäden gelten und nicht rückwirkend anwendbar sein. Die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie soll nicht eingeschränkt werden.

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