entlassungswetter:
Der baden-württembergische Richterdienstgerichtshof hat den südbadischen Staatsanwalt Thomas Seitz „aus dem Dienst entfernt“, weil er sich rassistisch im Internet geäußert hat. Seitz, der aktuell AfD-Bundestagsabgeordneter ist, kann künftig nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten und verliert den Beamtenstatus. Der Gerichtshof bestätigte damit ein Urteil vom August 2018. In Emmendingen-Lahr, dem Wahlkreis von Seitz, drohen in den nächsten Tagen heftiger Regen und teils Gewitter.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen