: die resolution 1325
Die Teilnahme von Frauen an Friedensprozessen und Interimsregierungen ist durch Resolution 1325 des UN-Weltsicherheitsrates völkerrechtlich vorgeschrieben. Frauen müssen „in den nationalen, regionalen und internationalen Institutionen und Mechanismen zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten auf allen Entscheidungsebenen“ stärker vertreten sein, heißt es in der Resolution, die am 31.Oktober 2000 verabschiedet wurde. Darin wird auch der UN-Generalsekretär aufgefordert, mehr Frauen zu Sonderbeauftragten und Sonderbotschafterinnen zu ernennen, den Frauenanteil beim militärischen und zivilen Personal von Friedensmissionen anzuheben und das Personal aller UN-Organisationen in Gender-Fragen fortzubilden und zu sensibilisieren. Bei allen UN-Missionen müssen Frauengruppen auf lokaler und internationaler Ebene konsultiert werden. USCHE