: die rechtslage
„Kleines Sorgerecht“
Die Gesetzesinitiative von SPD und Grünen soll homosexuelle Lebensgemeinschaften in vielen Bereichen der Ehe gleichstellen. Lesbische, schwule, bi- oder transsexuelle Eltern, deren Zahl in Berlin auf 20.000 geschätzt wird, erhalten ein „kleines Sorgerecht“. Im täglichen Leben hat der Partner künftig ein Mitspracherecht. Ein gemeinsames Sorgerecht gibt es für gleichgeschlechtliche Paare aber ebenso wenig wie die Möglichkeit einer Adoption.
Wer die Familie als richtigen Ort für Kinder schützen will, sagt Berlins Sozialsenatorin Gabriele Schöttler (SPD), dürfe nicht fragen, welche Struktur diese Familie habe. Die Landesverfassung schützt Lesben und Schwule bereits vor Diskriminierung. Wenn das rot-grüne Gesetz die Hürde im Bundesrat schafft, will Berlin mit einem besonders liberalen Gleichstellungsgesetz nachsetzen: 34 Gesetze, etwa das Auskunftsrecht im Krankenhaus, sollen geändert werden.
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