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Pflichtpfand für Dosen

Die Vorlage zur Verpackungsverordnung der Bundesregierung sah ein Pfand auf alle „ökologisch nachteiligen“ Getränkeverpackungen vor. Ab dem 1. Januar 2002 sollte auf Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-Kunststoffflaschen ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro erhoben werden. Bei Flaschen und Verpackungen mit einer Füllmenge von 1,5 Litern hätte ein Pfand von 0,50 Euro gegolten. Ausgenommen waren Wein-, Sekt- und Schnapsflaschen sowie Verpackungen für Milch. Tetrapacks, die vom Umweltministerium als „ökologisch vorteilhafte“ Verpackungen eingestuft wurden, sollten auch weiter pfandfrei bleiben.

Insgesamt wären unter das Trittin-Gesetz 14 Milliarden Getränkeverpackungen gefallen. Die Einführung eines Dosen- und Einwegflaschenpfands schien gerechtfertigt, weil seit 1997 die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwegquote von 72 Prozent immer stärker unterschritten wurde. Die seit 1991 gültige Verpackungverordnung sieht für diesen Fall eine Pfanderhebung für Bier- und Mineralwasserverpackungen, nicht aber für Cola-Dosen vor. ZIP

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