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die beschwerde

Gibt es so etwas wie eine Pyrrhusniederlage? Wenn, dann hat sie Kristina Hänel gerade erlitten. Die Gießener Ärztin, die wegen des damals noch gültigen sogenannten Werbeverbots für Schwanger­schaftsabbrüche vulga Paragraf 219a verurteilt wurde, ist am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste Gericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, teilte es mit. Weil: 219a gibt es ja nicht mehr. Das Wetter in Karlsruhe: überwiegend sonnig bei 28 Grad Celsius.

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