der rechte rand : NPD-Führer vor Gericht
Die Immunität des NPD-Abgeordneten Stefan Köster ist aufgehoben. Dieser Maßnahme stimmten im Oktober 2006 auf einen gerichtlichen Antrag hin alle Fraktionen im mecklenburg-vorpommerschen Landtag zu – sogar die NPD selbst. So kann heute vor dem Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) das Berufungsverfahren gegen Köster eröffnet werden. „Höchste Sicherheitsmaßnahmen sind getroffen“, heißt es seitens des Gerichts.
Neben Köster stehen Ingo Stawitz, Funktionär bei der NPD-Schleswig-Holstein, und Mario Indorf, Kader des NPD-Bundesordnerdienstes, vor Gericht. Allen dreien wird vorgeworfen, eine „gemeinschaftlich gefährliche Körperverletzung“ begangen zu haben. Im Mai 2006 hatte es das Amtsgericht als erwiesen angesehen, dass die drei NPD-Funktionäre vor drei Jahren am Rande einer Wahlkampfveranstaltung auf die Gegendemonstrantin Nicole S. eingeschlagen und -getreten hatten und verurteilte die drei zu je sechs Monaten auf Bewährung. „Nur die Mindeststrafe“, sagt Friedrich Wieduwilt von der Staatsanwaltschaft Itzehoe, die deswegen eine Berufung anstrebte. Das Vorgefallene sei so schwerwiegend, dass „höhere Strafen“ erreicht werden sollten.
Keine halbe Stunde Autofahrt von Itzehoe entfernt war es am 4. Dezember 2004 in Steinburg zu dem gewalttätigen Vorfall gekommen: Rund 70 Linke wollten gegen den Landtagswahlauftakt der NPD in einem örtlichen Hotel protestieren, wobei auch Steine auf das Gebäude geworfen wurden. „Alle kräftigen Männer raus!“, forderte daraufhin der NPD-Bundespressesprecher Klaus Baier die versammelten Rechten auf. Bewaffnet mit Flaschen und Stühlen stürmten die Neonazis auf die Straße, wo drei Polizisten in Zivil eine Schlägerei nicht verhindern konnten. Als ein Rechter einen am Boden liegenden Demonstranten mit einem Stuhl angriff, gab ein Beamter zwei Warnschüsse ab.
Köster & Co. wollen damals nur aus „Notwehr“ gehandelt haben. Die Beweislast gegen sie ist indes erdrückend: Die Attacken auf Nicole S. filmte ein Fernsehteam des NDR.