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der kommentarBei der Stammzellforschung hat der Bundestag die entscheidenden Fragen nicht gestellt

Der Bundestag hat entschieden. Nur bereits existierende Stammzellen dürfen aus dem Ausland importiert werden. Damit kam der Antrag von Andrea Fischer durch. Sie betont, dass es sich dabei nicht um einen Kompromiss handelt.

Doch hat der beschlossene Antrag einen Pferdefuß. Er erlaubt, mit Stammzellen zu forschen, die nur gewonnen werden konnten, weil für sie Embryonen getötet wurden. Diese Art, Stammzellen zu produzieren, ist nach bisheriger Rechtslage in Deutschland verboten – und soll nach den Vorstellungen von Fischer und den Unterstützern ihres Antrags auch künftig unter Strafe stehen. Doch durch den erlaubten Import wird diese Stammzellgewinnung nachträglich gerechtfertigt. Konsequent wäre gewesen, die Einfuhr zu untersagen. Ob das Verfassungsgericht ein totales Importverbot gekippt hätte, lässt sich nicht beurteilen. Das Risiko hätte man in Kauf nehmen sollen.

Im Bundestag stand diesmal vor allem die Frage der Einfuhr zur Debatte. Zwar gehen alle drei Anträge, die ursprünglich verhandelt wurden, in ihren Begründungen darüber hinaus. Doch wie wir es grundsätzlich mit der verbrauchenden Embryonenforschung halten – diese Auseinandersetzung fehlt noch. Wie weit darf Forschungsfreiheit gehen? Wollen wir in einer Welt leben, in der für Heilversprechungen Grundwerte nicht nur zunehmend in Frage gestellt, sondern nach und nach gänzlich aufgegeben werden?

Diese Debatte hätte vor der Importfrage geführt werden müsssen. Doch der Bundestag, und vorab schon der Nationale Ethikrat, hat sich nach dem Fahrplan der Forschungslobby gerichtet und die zweite Frage vor der ersten beantwortet.

Zu klären ist jedoch: Entweder gehören Embryonen nicht zu der Verfügungsmasse, die als Forschungsobjekte verbraucht werden dürfen. Dann käme – egal was Juristen sagen – aus ethischen Erwägungen auch eine Nutzung bestehender Zelllinien nicht in Frage. Oder aber man ist so ehrlich und so zynisch und sagt, dass frühe Embryonen nicht unter Verfassungsschutz stehen. Dann hätte man sich den ganzen Streit um den Import sparen können.

Nach der Bundestagswahl wird, so ist immer wieder zu hören, das Embryonenschutzgesetz überarbeitet. Spätestens dann werden die ungeklärten Fragen beantwortet werden müssen. Zu hoffen ist, dass sich die Unterstützer des Kompromissvorschlags dann daran erinnern, dass sie sich gestern dafür aussprachen, dass auch Embryonen eine Menschenwürde haben. WOLFGANG LÖHR

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