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„...den Papi erschießen“

■ Vater mißbrauchte seine vierjährige Tochter: Ein Jahr Haft auf Bewährung Das Kind sollte öffentlich im Gerichtssaal aussagen - und schwieg

Den Betreuerinnen des Kinderhauses Moabit ist es zu verdanken, daß ein Vater seine vierjährige Tocher nicht weiter sexuell mißbrauchen konnte. Den aufmerksamen Mitarbeiterinnen des Kinderhauses war aufgefallen, daß die kleine Andrea (Name von der Redaktion geändert) beim Spielen häufig geistig abwesend war, nicht nach Hause wollte und über Schmerzen im Genitalbereich klagte. Nachdem die Mutter ihr Einverständnis gegeben hatte, sorgte das Kinderhaus dafür, daß Andrea zur Beratungsstelle „Wildwasser“ kam. Im Verlaufe eines knappen Jahres brachte eine Diplompsychologin von „Wildwasser“ beim Spielen und Reden mit Andrea nach und nach heraus, daß das Kind Unzuchthandlungen seines Vater ausgesetzt gewesen war.

Andreas Vater wurde gestern von der 13. Strafkammer des Landgerichts wegen „optischer Unzucht“ und sexuellen Kindesmißbrauchs in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der Prozeß veranschaulichte plastisch, wie schwierig es ist, einen Angeklagten der Unzuchthandlungen an einem kleinen Kind zu überführen, wenn der Beschuldigte die Tat nicht zugibt und das Kind vor Gericht keine Aussage macht. So behauptete der 33jährige Angeklagte Emil K. gestern, daß von seiner Seite „sexuell nichts“ gewesen sei. Er suchte glauben zu machen, daß sich entweder einer der anderen Liebhaber seiner Frau an dem Kind vergangen habe oder daß Andrea durch das Anschauen von Pornovideos zu den Schilderungen inspiriert worden sei. Mit Hinweis darauf, daß er gegen die Mitarbeiterinnen des Kinderhauses Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung erstattet habe, unterstellte der Angeklagte diesen, „männerfeindlich eingestellt“ zu sein.

Die inzwischen fünfjährige Andrea war vor Gericht so verschüchtert, daß sie auch, nachdem ihr Vater den Saal verlassen hatte, nicht zu einer Aussage zu bewegen war. Daß es trotzdem zu einer Verurteilung des Angeklagten kam, wurde vom Vorsitzenden Richter Saß damit begründet, daß die Diplompsychologin von „Wildwasser“, Andreas Mutter und deren Freunde in wesentlichen Punkten übereinstimmend wiedergegeben hätten, was sie von Andrea im Laufe der Zeit vom „Hörensagen“ erfahren hätten. Das Gericht hob in der Urteilsbegründung hervor, daß die Diplompsychologin „eine sehr gute, fachkundige Zeugin“ gewesen sei, deren Aussage „hoher Beweiswert“ zukomme, weil sie aus dem Kind die belastenden Äußerungen auf „vorsichtige und behutsame Art“ herausbekommen habe. Die Zeugin hatte zum ersten Mal angenommen, daß der Vater der Täter sei, als Andrea nach einem Treffen einen Plastikrevolver mitnehmen wollte, „um den Papa zu erschießen“.

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