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das wetterKlar im Kreis

Das Kreislaufgesetz ist nicht zu verwechseln mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Da sind sich alle Experten einig. Mit einer Ausnahme: Dr. Dreiling, von Haus aus schnell auf 180, hält die Trennung beider Gesetze für rechtswidrig. Man müsse nur eins und eins zusammenzählen, um zu wissen, dass alles zwei Seiten habe und aller guten Dinge drei sind. Wer sich allerdings um 180 Grad drehe, werde bald alle Viere von sich strecken, sollte er nicht alle Fünfe gerade sein lassen. So Dr. Dreiling, der einen sechsten Sinn dafür hat, vermutlich, weil er morgens in einem Buch mit sieben Siegeln liest. Er ist eben kein Mann für Nullachtfünfzehn-Gedanken. Er weiß, wie alle Neune eingesetzt werden. Er ist die Nummer eins unter den Dreilings. Womit sich der Kreis schließt. Und das Kreislaufgesetz Pi mal Daumen mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.

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