das wetter: Inverkehrbring
An der Kreuzung der Richtlinie 92/42/EWG mit der Richtlinie 96/57/EG schlug europaweit die Stimmung gen bis unter null aus. Und wer trug die Schuld daran? Ingrid Häußler! Die untersetzte, vom Naturell her zur Fraktion der Aufgeweckten gehörende Badenserin (63) war als Inverkehrbringerin von Torf aus Sumpfohren gescheitert beim Hohen Leibgericht. Anstatt sich mit der Entscheidung des Hohen Leibgerichtes Az. 26/17 final zufriedenzugeben, stänkerte Ingrid Häußler fortan grenzüberschreitend. Nicht schön das.
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