daily dope (73) :
„Die Vertragsstaaten ergreifen Maßnahmen beziehungsweise ermutigen die einschlägigen Stellen innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsbereichs zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen, um die Anwendung und den Besitz verbotener Wirkstoffe und Methoden durch Athleten im Sport zu verhüten und einzuschränken.“ So steht es in Artikel 8 der Anti-Doping-Konvention der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco). Sie soll am 18. Januar 2007 vom Deutschen Bundestag abschließend beraten und ratifiziert werden. Wie die in der Konvention geforderte, von Sportminister Wolfgang Schäuble (CDU) aber abgelehnte Besitzstrafbarkeit gehandhabt wird, bleibt abzuwarten. Im Oktober 2005 war die Unesco-Konvention vereinbart worden. Bislang ist sie von 30 der 191 UN-Mitglieder ratifiziert worden. DPA