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Archiv-Artikel

daily dope (370)

Andreas Ibertsberger und Christoph Janker, Fußballprofis im Dienst der TSG Hoffenheim, waren am 7. Februar zehn Minuten zu spät zu einer Dopingkontrolle erschienen. Dafür konnten sie nichts. Das hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes schon vor gut einer Woche festgestellt. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Spieler nicht darüber informiert worden waren, dass sie zur Dopingkontrolle ausgelost worden waren. Aus dem vermeintlich spektakulärsten Dopingfall der Ligageschichte war ein Dopingfällchen geworden. Das ist nun auch entsorgt worden. Gestern verurteilte das DFB-Sportgericht die TSG Hoffenheim zur Zahlung von 75.000 Euro und den Dopingbeauftragten des Klubs, Peter Geigle, zu einer Geldbuße von 2.500 Euro. Geigle hatte ausgesagt, dass er es verabsäumt hatte, die Spieler darüber zu informieren, dass sie zum Pinkeln in den Kontriollraum müssen.

Ausdrücklich stellte DFB-Richter Hans E. Lorenz fest, dass es sich bei der Hoffenheimer Pinkelpanne um keinen Dopingfall gehandelt habe: „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung, sich einer Kontrolle zu unterziehen, vorliegt.“ Die Strafen wurden verhängt, wegen „fahrlässig begangenen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB, der auf einen Fehler des Hoffenheimer Dopingbeauftragten zurückzuführen ist“. Damit nie wieder derart fahrlässig gehandelt werden kann, installiert der DFB ein Chaperon-System. Die Chaperons (englisch auch für Anstandswauwau) sollen die zu kontrollierenden Sportler informieren und bis in den Kontrollraum hinein begleiten. TAZ