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corona in bremen„Die JVA steht besser da als viele andere“

Claudia Schilling (SPD), 51, war Richterin, bevor sie 2019 Senatorin für Justiz, Verfassung, Wissenschaft und Häfen wurde.

Interview Sophie Lahusen

taz: Frau Schilling, um die Ausbreitung des Coronavirus in der JVA zu verhindern, dürfen die Insassen seit Mitte März keinen Besuch bekommen. Wie wirkt sich das auf die Gefangenen aus?

Claudia Schilling: Ich muss sagen, dass die Insassen sehr verständnisvoll mit der Situation umgehen. Auch wenn das Besuchsverbot für viele eine Härte ist, wird es akzeptiert. Die Insassen wollen auch nicht die eigene oder die Ansteckung ihrer Familie und Freunde riskieren. Außerdem wissen sie, dass es beispielsweise den Bewohner*innen von Pflegeheimen momentan auch nicht besser geht.

Können sie denn trotzdem den Kontakt „nach draußen“ halten?

Ja, es wurde gegengesteuert. Die Insassen können jetzt mit ihren Angehörigen skypen oder sich bei den Justizvollzugsbeamten ihrer Abteilung ein Einfachhandy ausleihen, um damit kostenfrei nach Hause zu telefonieren. Auch in den Abteilungen, die bereits mit Haftraumtelefonie ausgestattet sind, wurden die Möglichkeiten zu telefonieren erweitert.

Und das wird angenommen?

Ja, insbesondere die ausgeweiteten Möglichkeiten zu telefonieren. Das läuft sehr diszipliniert und auf der anderen Seite versuchen die Justizvollzugsbeamten, soweit es geht, auf die Bedürfnisse der Häftlinge in dieser besonderen Situation einzugehen. Man könnte fast sagen: Auch wenn durch Corona deutlich auf physischen Abstand geachtet wird, rückt man auf anderer Ebene hinter den Mauern der JVA mehr zusammen.

Geht das Anstaltsleben sonst normal weiter?

Bei den Abläufen geht – unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen – alles weitestgehend weiter wie gehabt. Der JVA und dem Ressort war und ist es dabei insbesondere wichtig, den offenen Vollzug aufrecht zu erhalten. Dort geht es im Sinne der Resozialisierung darum, die Betroffenen auf ihr Leben nach der Haft vorzubereiten – sie sind in dieser Phase ganz normal „draußen“ berufstätig.

Genau dort gab es nun größere Veränderungen – welche sind das?

Um das Risiko eines „Einschleppens“ des Virus in die Anstalt zu minimieren, wurde schon im März beschlossen, dass Häftlinge, deren Strafende in den nächsten sechs Monaten liegt, Langzeitausgang erhalten. Das heißt, sie sind nicht nur tagsüber draußen, sondern können auch außerhalb der JVA schlafen. Nachdem sich zwei dieser Berufsfreigänger mutmaßlich „draußen“ auf dem Weg zur oder auf der Arbeit infiziert hatten und auch zwei Bedienstete der Abteilung positiv getestet worden waren, wurde sofort reagiert: Eine komplette Testung aller Gefangenen und Bediensteten der Abteilung ergab zum Glück bis heute keine weiteren Fälle.

Wie wird mit Ersatzfreiheitsstrafen verfahren?

Die Haft von Menschen, die in der JVA Ersatzfreiheitsstrafen – also nicht bezahlte Geldstrafen – „absitzen“, wurde unterbrochen, um Arbeitsprozesse zu verschlanken und Raum für gegebenenfalls nötige Isoliermaßnahmen zu schaffen. Zudem erhalten diejenigen, die in nächster Zeit zur Ableistung einer Ersatzfreiheitsstrafe geladen werden würden, einen Aufschub für ihren Haftantritt.

Haben sich die Maßnahmen ausgezahlt?

Bislang hat die JVA außer den erwähnten Fällen im offenen Vollzug keine weiteren und im geschlossenen Vollzug überhaupt keine bestätigten Infektionen. Damit steht sie besser da als viele andere Einrichtungen, in denen viele Menschen auf begrenztem Raum untergebracht sind.

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