brief des tages:
Klima plus Gerechtigkeit!
„Klimarettung verschoben“, taz vom 27. 3. 23
Ein Kampf für Gerechtigkeit begründet auch die Notwendigkeit, Klimaschutz zur Pflicht zu machen und zu verschärfen. Hierzu gibt es den Begriff Klimagerechtigkeit. Die These, die durch den Volksentscheid erreichbar gewesene Festschreibung der Verpflichtungen zur Klimaneutralität bis 2030 hätte eine „Banalisierung“ und „Entdemokratisierung“ zur Folge gehabt, erscheint mir aus der Luft gegriffen: Bei den vorgeschlagenen Änderungen im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz handelte es sich um Paragrafen, die die bestehende demokratische Ordnung nicht direkt tangieren. Sie haben mit der Berliner Verfassung gegenständlich nichts zu tun. Die Aufgabe des Senats, Energie- und Klimaschutzprogramme zu erstellen, steht schon im aktuell gültigen Gesetz. Dem Volksentscheid das Bewirken einer „Machtverschiebung“ zuzuordnen, war somit ein Fehler und eine fadenscheinige Begründung für die Ablehnung des Klimaschutz-Entscheids. Der Senat hätte sich weiterhin an alle bestehenden Gesetze halten müssen. Für soziale Gerechtigkeit muss gerade auch im Klimaschutz prioritär gekämpft werden.
Andreas Inselmann, Berlin
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