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brief des tages

Kein Datenschutz in USA

„Vorbild trotz Mängeln“, taz vom 23. 5. 19

Nutzer der US-amerikanischen Dienste von Google, Microsoft, Amazon etc. haben schlechte Karten, was die DSGVO betrifft. Die US-Cloud-Act behandelt Daten von Nutzern amerikanischer Dienste so, als lägen sie auf dem Territorium der USA, unterliegen also der Cloud Act. Diese ist mit der europäischen DSGVO nicht kompatibel. So entsteht eine internationale rechtliche Grauzone, die bisher weder von der Gesetzgebung noch von der Rechtsprechung ernsthaft bearbeitet wird.

Es gibt also wenig Grund, die DSGVO allzu optimistisch zu betrachten. Das vorherrschende Geschäftsmodell im Internet könnte man so beschreiben: „Gratisleistungen gegen verdeckte Verhaltensdaten-Abschöpfung und Profiling ohne Einwilligung der Nutzer“. Wie lukrativ dieses Modell ist, zeigt der inzwischen 650 Milliarden schwere Google-Konzern. Ein geleaktes Zitat von Eric Schmidt, ehemals Google-CEO: „Unsere Technologie ist so schnell, dass der Staat erst gar nicht versuchen sollte, sie zu regulieren. Wir sind schneller als jeder Staat.“ Nutzer, die sich ernsthaft gegen dieses verdeckten Operationen zur Datenabschöpfung zu Wehr setzen wollen, müssen einen nicht unerheblichen Aufwand betreiben. Klaus Tröger, Altenstadt

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