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Archiv-Artikel

berliner szenen Gilt hier noch DDR-Recht?

Parkplatz-Roulette

B. hat mir seinen Wagen geliehen, er ist großzügig, nicht mal zu tanken brauche ich. Ich solle nur sehen, dass ich bei der Rückgabe am Abend einen Parkplatz in Wohnungsnähe finde. Ganz einfach ist das nicht, denn B.s Gegend um die Kastanienallee ist beliebt. „Falschparkbons sind kein Problem“, gab er mir noch mit auf den Weg. B.s Auto hat ein ausländisches Nummernschild und ist damit gegen die kleinen Widrigkeiten quasi immun. „Mit so was Profanem wie dem Weiterleiten von Ordnungsgeldbescheiden beschäftigt sich der Zuständige in der Botschaft gar nicht erst. Pass nur auf, dass er nicht irgendwo steht, wo er abgeschleppt werden könnte.“

Nun ist es spät, gegen eins, ich kreise bereits eine Stunde, Auto reiht sich an Auto, Schuttcontainer und Reisebusse blockieren unzweifelhaften Parkraum. Bleiben die Ausfahrten. Wie war das noch? Kein „Einfahrt freihalten“-Schild, aber ein abgesenkter Bordstein – wird da geräumt? Und wenn der Gehweg überhaupt nicht befestigt ist? Wie zählen rot gerandete Pfähle? Kam das in der Fahrschule vor? Mir wird heiß, alles beginnt sich zu drehen. Da, eine Lücke, sogar zum Vorwärtseinparken, ein Verbotsschild aus Original-Plaste, DDR-Recht gilt hier ja wohl nicht mehr. Ich versuche, den Hinterhof einzuschätzen, meine im schwachen Licht eine Sandkiste zu erkennen. Eine halb abgesenkte Kante, könnten „Gehwegschäden“ sein – oder eine Falle.

Nach einigen Anstandsminuten besetzt ein hinter mir kreisender Fahrer souverän die Lücke und weist grinsend auf das zugenagelte Tor. Jetzt reicht es: ich parke direkt vor der Feuerwehr in der Oderberger. Letztendlich ist es doch nur die Unsicherheit über das Kommende, die einen aufreibt. B. wird das genauso sehen. CARSTEN WÜRMANN