berichtigung :
In der taz vom 1. November berichteten wir unter der Überschrift „Spur der Steine“ über Herrn Goettker aus Münster, der in der Türkei verhaftet worden war, weil bei seinem Sohn ein Stein im Gepäck gefunden wurde, der angeblich ein schützenswertes Kulturgut darstelle. Dabei war zu lesen, Goettker sei von türkischen Behörden „vor zwei Jahren bereits einmal bei dem Versuch, illegal einen antiken Gegenstand auszuführen, registriert worden“.
Herr Goettker war noch nie zuvor in der Türkei. Demzufolge kann er auch nicht registriert worden sein wegen des Versuchs, einen illegalen Gegenstand auszuführen.
Wir bedauern diesen Fehler.