■ beiseite: BEsteuerung
Mitte April haben wir Ihnen am Falle von Frank-Patrick Steckel kleinteilig erläutert, was im Berliner Ensemble eigentlich vor sich geht, wenn es nach außen schlicht heißt, eine Premiere sei abgesetzt oder ein Arbeitsverhältnis gelöst. So sollen Sie jetzt auch wissen, was einer Kündigung folgen kann, die die Leitung dieses Theaters selbst ausgesprochen hat. Nachdem Einar Schleef im Dezember 1996 gekündigt wurde, versuchte das BE Geld von ihm einzutreiben, das das Theater ausgeben mußte, ohne davon profitieren zu können: beispielsweise Gagen für arbeitslos gewordene Schauspieler. Sogar Einnahmeverluste wegen der nur spärlich besuchten Ersatzvorstellungen für Schleefs „Puntila“ von Brecht, wollten sie groteskerweise von ihm zurückhaben, wie Schleefs Anwalt informiert. Zur Strafe gab sich Schleef denn nicht mit einer gerichtlichen Entscheidung zu seinen Gunsten zufrieden, sondern verklagte das BE auf die Zahlung der ursprünglich vereinbarten Honorare. Das Gericht gab ihm recht. Und verurteilte das BE auch zur mehr als 90prozentigen Übernahme der Prozeßkosten von über einer halben Million Mark. Steuergeld, übrigens.
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