■ beiseite: Werkcharakter?
Der Hamburger Rotbuch Verlag hat am Freitag den Urteilsspruch des Berliner Landgerichts vom Vortag im Streit um die weitere Herausgabe der Werke Heiner Müllers kritisiert. Der Verlag war in dem von der Witwe Müllers angestrengten Prozeß unterlegen und will in die Berufung vor dem Kammergericht gehen. Offenbar werde gerade der „Werkcharakter“ der Gesamtausgabe vom Gericht verkannt, heißt es in einer Presseerklärung des Verlages.
Besonders kritisierte der Verlag den in der Verhandlung geäußerten in der Tat unschönen Vergleich eines richterlichen Beisitzers, der die Werkausgabe mit „mehreren Autos in einer einzigen Garage“ gleichsetzt hatte. Autos und Dramen, ts,ts,ts!
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen