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Archiv-Artikel

barrierefreiheit Peu à peu

In ganz kleinen Schritten nähert sich die Domstadt dem Ziel der Barrierefreiheit, wie es im „Leitbild Köln 2020“ formuliert ist. Demzufolge sollen sich Rollstuhlfahrer im Jahr 2020 endlich ohne Hürden durch die Stadt bewegen können – übrigens auch für Eltern mit Kinderwagen ein erstrebenswerter Zustand. Doch bei der Förderung der Integration von Behinderten geht es nicht nur um Rampen und Fahrstühle. Für Blinde, Taube, Stumme und auch für geistig Behinderte gibt es Barrieren, die den Nicht-Behinderten oft nicht auffallen oder – besonders wenn ihre Beseitigung Geld kostet – nicht auffallen wollen.

KOMMENTAR VONSEBASTIAN SEDLMAYR

Wenn – wie bei dem im „Jahr der Behinderten“ vorgelegten Bebauungsplan des Mülheimer Hafens – den Rollstuhlfahrern der direkte Zugang zum Rhein verwehrt wird, zeigt dies, wie wenig Bewusstsein bei den für die Stadtplanung Verantwortlichen bislang vorhanden ist. Da müssen die Negativbeispiele von bereits gebauten KVB-Haltestellen wie der im Kölner Hauptbahnhof oder am Knotenpunkt Neusser Straße/Gürtel gar nicht bemüht werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist – nach einem leider weitgehend verschlafenen „Europäischen Jahr der Behinderten“ 2003 – ein erster Schritt, um die Menschen mit Handicap besser zu integrieren. Am wichtigsten ist dabei, dass die Betroffenen selbst gehört und in die Planungen einbezogen werden. Das ist nun zumindest im Ansatz gewährleistet: Die Entscheidungen des Rates müssen künftig an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft gemessen werden.

Ein geschärfter Blick der städtischen Mitarbeiter und der Politik kann bereits helfen, dass künftig in Köln keine neuen Barrieren errichtet und alte sukzessive abgebaut werden. Effektiver wäre es aber, auch für größere private Baumaßnahmen verbindliche Standards zur Nutzung durch Behinderte festzuschreiben und diese Standards auch bei Änderungen von Bebauungsplänen nicht aufzugeben.