: artenschutz
Konferenz in Chile
Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) reguliert seit 1975 den internationalen Handel mit wilden Tier- und Pflanzenarten – auf diese Weise sollen Schutz und Nutzung der Bestände kombiniert werden.
Das Abkommen kennt drei Schutzkategorien, so genannte Anhänge. Auf Anhang I sind 800 Arten gelistet, die akut vom Aussterben bedroht sind. Jeder kommerzielle Handel mit diesen Arten ist verboten. Anhang II versammelt fast 29.000 Arten, die mittelfristig vom Aussterben bedroht sind. Anhang III schließlich führt 200 Arten auf, bei denen der Handel in einzelnen Staaten lokal reguliert ist.
Beim Walfang verlangt Japan, den Handel mit Walfleisch wieder zu erlauben. In der Walfangkommission IWC ist der Walfang seit Jahren umstritten, Norwegen, Island und Japan harpunieren trotz des Moratoriums.
Auch mit Elfenbein darf derzeit nicht gehandelt werden. Staaten wie Südafrika, Botswana, Simbabwe und Namibia würden ihre Vorräte gern verkaufen, um ihre Nationalparks zu finanzieren. BPO
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen