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Konferenz in Chile

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) reguliert seit 1975 den internationalen Handel mit wilden Tier- und Pflanzenarten – auf diese Weise sollen Schutz und Nutzung der Bestände kombiniert werden.

Das Abkommen kennt drei Schutzkategorien, so genannte Anhänge. Auf Anhang I sind 800 Arten gelistet, die akut vom Aussterben bedroht sind. Jeder kommerzielle Handel mit diesen Arten ist verboten. Anhang II versammelt fast 29.000 Arten, die mittelfristig vom Aussterben bedroht sind. Anhang III schließlich führt 200 Arten auf, bei denen der Handel in einzelnen Staaten lokal reguliert ist.

Beim Walfang verlangt Japan, den Handel mit Walfleisch wieder zu erlauben. In der Walfangkommission IWC ist der Walfang seit Jahren umstritten, Norwegen, Island und Japan harpunieren trotz des Moratoriums.

Auch mit Elfenbein darf derzeit nicht gehandelt werden. Staaten wie Südafrika, Botswana, Simbabwe und Namibia würden ihre Vorräte gern verkaufen, um ihre Nationalparks zu finanzieren. BPO

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