Seit über 35 Jahren ist die taz der Meinung, dass das Grundrecht auf Informationsfreiheit auch für Menschen in Haft gelten muss. Das Lesen einer täglichen Zeitung gehört nach Artikel 5 unseres Gundgesetzes zu diesem Recht, „... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
Mittlerweile hat sich die Welt gewandelt und uns freien Menschen sind alle Informationen wie selbstverständlich über das Internet zugänglich, auch Zeitungen werden immer öfter online gelesen. In den Gefängnissen hat sich nicht viel geändert. Nur in seltenen Ausnahmefällen haben Gefangene Internetzugang.