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Zwillinge? Schlecht!

Kassel (ap) - Bei der Geburt von Zwillingen gibt es für die Eltern kein doppeltes Erziehungsgeld. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel grundsätzlich entschieden. Zur Begründung führte das Gericht aus, daß das staatliche Erziehungsgeld vor allem den Nachteil ausgleichen solle, daß ein Elternteil wegen der Betreuung der kleinen Kinder kein volles Erwerbseinkommen erzielen könne. (Az.: Bundessozialgericht 4 REg 2/88).

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