: Zweitjobchance
LehrerInnen auf der Suche nach einer Nebentätigkeit hat das Landesarbeitsgericht Hamm eine Perspektive eröffnet: den Partnertausch. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das zunächst anders gesehen und einer Lehrerin gekündigt, die morgens ABC-Schützen unterrichtete und in ihrer Freizeit Chefin eines Swinger-Clubs war. Das Arbeitsgericht aber mochte keine moralischen Bedenken erkennen, da es sich bei einem Swingerclub nicht um ein Bordell handle. Außerdem liege der Club 70 Kilometer von der Schule entfernt. Zudem habe die Lehrerin ihre Vorlieben nicht in den Schulbetrieb eingebracht und auch nicht gegen den Lehrplan verstoßen. Der Arbeitgeber hätte die Lehrerin allenfalls abmahnen dürfen, weil sie die Nebentätigkeit verschwiegen hatte.
LAG Hamm, AZ: 5 Sa 491/00
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen